Haftungsgrenzen, Zahlungsziel, Vertragslaufzeiten, Nutzungsrechte, Leistungszusagen und 24/7-Reaktionszeiten müssen mit Versicherung, Angebotsmodell und anwaltlicher Beratung abgestimmt werden.
Stand: 4. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Flaaq Holding GmbH, Großer Kamp 5a, 31633 Leese („Anbieterin“), und ihren Kunden über IT-Sicherheitsleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Vertragsschluss und Vertragsunterlagen
Darstellungen auf dieser Website sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung oder Auftragsbestätigung der Anbieterin zustande.
Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Reaktionszeiten und gegebenenfalls Service Levels ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Auftrag. Eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung und konkret vereinbarte Service Levels gehen diesen AGB für ihren Regelungsbereich vor.
3. Leistungsgegenstand
Die Anbieterin erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht nach dem vertraglich vorausgesetzten Stand der Technik. Art und Umfang richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung.
IT-Sicherheitsprüfungen und Bewertungen beziehen sich auf den vereinbarten Prüfungsumfang und den Zeitpunkt ihrer Durchführung. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass Systeme vollständig frei von Schwachstellen sind oder zukünftige Angriffe verhindert beziehungsweise ausnahmslos erkannt werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet die Anbieterin Beratung beziehungsweise Dienstleistungen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg.
4. Managed Security, SOC und 24/7 IT-Notdienst
Überwachungszeiten, Reaktionszeiten, Eskalationswege, Verfügbarkeiten und Meldekanäle gelten nur, soweit sie in einem Auftrag oder Service Level Agreement konkret vereinbart sind.
Die Veröffentlichung eines Kontakts zum 24/7 IT-Notdienst allein begründet weder einen Vertrag noch eine garantierte Annahme-, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit. Verbindliche 24/7-Leistungen und Reaktionszeiten bedürfen eines Incident-Response-Retainers oder einer gesonderten Auftragsbestätigung.
5. Autorisierung von Sicherheitsprüfungen
Der Kunde stellt vor Beginn von Penetrationstests, Schwachstellenanalysen, Forensik- oder vergleichbaren Eingriffen sicher, dass er zur Beauftragung für sämtliche betroffenen Systeme, Netzwerke, Konten und Daten berechtigt ist und erforderliche Zustimmungen Dritter vorliegen.
Prüfbereich, zulässige Methoden, Zeitfenster, Ansprechpartner und Abbruchkriterien werden vorab dokumentiert. Die Anbieterin darf Leistungen aussetzen, wenn Zweifel an einer ausreichenden Autorisierung oder ein nicht vereinbartes Risiko für Dritte besteht.
6. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und richtige Informationen, Zugänge, Ansprechpartner, Freigaben und Systemunterlagen bereit. Er sorgt für angemessene Datensicherungen, Notfallvorsorge und die Verfügbarkeit entscheidungsbefugter Ansprechpartner.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten der Anbieterin. Zusätzlich erforderliche Leistungen werden nur nach Abstimmung vergütet.
7. Leistungsänderungen
Änderungen des Leistungsumfangs werden in Textform vereinbart. Die Anbieterin weist vor Umsetzung auf erkennbare Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Risiken hin. Ohne Einigung bleibt der bisher vereinbarte Leistungsumfang bestehen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reisekosten, Fremdkosten und Auslagen werden nur berechnet, soweit dies vereinbart wurde.
Rechnungen sind innerhalb von [Zahlungsziel ergänzen] ohne Abzug fällig.
9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
Vorbestehende Methoden, Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und allgemeines Know-how verbleiben bei der jeweiligen Partei. An individuell erstellten Berichten und Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die zur vertraglichen Nutzung erforderlichen Rechte.
[Umfang der Nutzungsrechte – einfach oder ausschließlich, zeitlich, räumlich und sachlich – ergänzen]
Open-Source-Software und Leistungen Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte technische, organisatorische und geschäftliche Informationen vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Vertragsdurchführung. Zugriff erhalten nur Personen, die ihn für die Leistung benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Verpflichtung gilt für [Dauer ergänzen] nach Vertragsende fort. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, solange sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
11. Datenschutz
Beide Parteien erfüllen die jeweils auf sie anwendbaren Datenschutzpflichten. Verarbeitet die Anbieterin personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlichkeiten, Weisungen, Löschung, Unterauftragnehmer und technische sowie organisatorische Maßnahmen werden dort geregelt.
12. Abnahme und Mängel
Soweit werkvertragliche Ergebnisse vereinbart sind, richten sich Abnahmeverfahren und Abnahmekriterien nach dem jeweiligen Auftrag. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei reinen Dienstleistungen ist kein bestimmter Erfolg geschuldet.
13. Haftung
Die Anbieterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende betragsmäßige Begrenzung ist vor Verwendung anhand von Leistungsrisiko, Auftragswert und Versicherung festzulegen.
[Sachgerechte Haftungshöchstsumme je Schadensfall und Vertragsjahr nach anwaltlicher Prüfung ergänzen]
Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Ein Mitverschulden des Kunden, etwa bei unterlassenen angemessenen Datensicherungen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
14. Vertragsdauer und Kündigung
Vertragsdauer und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Auftrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
[Auffangregelung für laufende Leistungen ergänzen, falls gewünscht]
Nach Vertragsende werden Kundendaten nach Maßgabe des Auftrags und einer gegebenenfalls bestehenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung herausgegeben oder gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
15. Referenznennung
Die Anbieterin darf Namen, Logo oder Projektdetails des Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz verwenden.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Anbieterin Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen bleibt unberührt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften; die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Diese AGB sind ein redaktioneller Arbeitsentwurf und keine Rechtsberatung. Sie dürfen erst nach individueller Prüfung und Freigabe als Vertragsgrundlage eingesetzt werden.
